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   BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95   

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https://dejure.org/1997,35012
BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95 (https://dejure.org/1997,35012)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1997 - 8 AZR 659/95 (https://dejure.org/1997,35012)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1997 - 8 AZR 659/95 (https://dejure.org/1997,35012)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95
    Dabei sind an die Vermeidbarkeit eines etwaigen Rechtsirrtums hohe Anforderungen zu stellen (vgl. nur BGH urteil vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82 - BGHZ 89, 296, 303).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95
    Das ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber ansonsten unverbindliche interne Richtlinien oder Erlasse allgemein anwendet (vgl. etwa BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89

    Schadenersatz wegen Nichtbeförderung - Schuldhafte Verletzung des

    Auszug aus BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95
    Darüber hinausgehende Tatsachen, die zwingend allein die Berücksichtigung des Klägers verlangt hätten, hat dieser nicht vorgetragen (vgl. Senatsurteile vom 19. Oktober 1988 - 8 AZR 635/86 - n.v., zu 1 der Gründe; vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 347/89 - n.v., zu I 1 der Gründe; vom 5. September 1991 - 8 AZR 462/90 - n.v., zu II 1 b der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90

    Beförderungsanspruch - Eignungsbeurteilung

    Auszug aus BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95
    Darüber hinausgehende Tatsachen, die zwingend allein die Berücksichtigung des Klägers verlangt hätten, hat dieser nicht vorgetragen (vgl. Senatsurteile vom 19. Oktober 1988 - 8 AZR 635/86 - n.v., zu 1 der Gründe; vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 347/89 - n.v., zu I 1 der Gründe; vom 5. September 1991 - 8 AZR 462/90 - n.v., zu II 1 b der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 635/86

    Existieren eines allgemeinen vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95
    Darüber hinausgehende Tatsachen, die zwingend allein die Berücksichtigung des Klägers verlangt hätten, hat dieser nicht vorgetragen (vgl. Senatsurteile vom 19. Oktober 1988 - 8 AZR 635/86 - n.v., zu 1 der Gründe; vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 347/89 - n.v., zu I 1 der Gründe; vom 5. September 1991 - 8 AZR 462/90 - n.v., zu II 1 b der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.1995 - 9 Sa 167/94

    Stillegung einer Dienststelle; Stellenumsetzung; Innerbetriebliche

    Auszug aus BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. März 1995 - 9 Sa 167/94 - aufgehoben.
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Das ist auch dann der Fall, wenn er ansonsten unverbindliche interne Richtlinien oder Erlasse allgemein anwendet (BAG 20. März 1997 - 8 AZR 659/95 - zu II 2 c der Gründe) .
  • LAG Köln, 15.09.2017 - 4 Sa 148/17

    Eingruppierung einer angestellten Lehrkraft, die die Voraussetzungen für die

    Sofern hier eine Selbstbindung des Arbeitgebers zum Ausdruck kommt, auf deren Einhaltung ihm gegenüber der Kläger einen Anspruch aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung geltend machen kann (vgl. BAG 20.03.1997 - 8 AZR 659/95 -, Rn. 20, juris), bezieht sich bezöge sich eine solche nur auf eine Überprüfung und nicht auf eine nach Prüfung vorzunehmende Entfristung selbst.
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